DSGVO

Die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung

Damit wir weiterhin abgesichert und erfolgreich zusammenarbeiten

Die neue DSGVO hat seit dem 25. Mai 2018 Gültigkeit. Sie gilt für alle Personen in der Europäischen Union. Die Neuregelungen sollen die Verbraucherrechte in der EU stärken und das regulatorische Umfeld für internationale Geschäfte innerhalb der EU durch die Vereinheitlichung vereinfachen. Die Änderungen zur Datenerhebung und -verarbeitung sind für die Erfüllung unserer Pflichten und die Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich und beruhen auf Artikel 6 Absatz 1 f. der DSGVO. 

Für die weitere gute Zusammenarbeit benötigen wir von Ihnen eine individuelle Bestätigung. Bitte füllen Sie daher die folgenden Felder aus und schicken das Formular an uns. Wir senden Ihnen dann umgehend Ihre individualisierte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns zu.

Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihr Vertrauen! 

Bitte ergänzen Sie hier die Informationen zu Ihrem Ansprechpartner für den Datenschutz

Bitte addieren Sie 8 und 5.
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