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Befristete Senkung der Mehrwertsteuer und Ihr SEMCO

Der Bundestag hat ein umfangreiches Konjunkturpaket beschlossen, welches Konsum und Wirtschaft in der Corona-Krise
wieder ankurbeln soll. Es beinhaltet auch steuerliche Maßnahmen, die für Ihr Unternehmen von Bedeutung sein können. Gemeint ist damit eine befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5%. Diese MwSt.-Senkungen gelten für deutsche Unternehmen für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Falls Ihr Unternehmen auch davon betroffen ist, müssen Sie in SEMCO® ein neues Steuerkennzeichen für 16% MwSt. anlegen.

Wenn Sie eine ältere SEMCO®-Version als 6.0 besitzen, legen Sie bitte ein Ticket mit folgendem Betreff an: „16% Mehrwertsteuer“. Unsere Support-Mitarbeiter werden dann für Sie den neuen Steuersatz anlegen.

SEMCO ab Version 6.0

SEMCO®-Benutzer, die eine Version 6.0 und höher besitzen, können die Anpassungen in einfachen Schritten selbst vornehmen.

1. Öffnen Sie den Menüpunkt EINSTELLUNGEN → STEUERSÄTZE. Die im System aktiven Steuersätze werden in tabellarischer Form angezeigt.


2. Um einen neuen Steuersatz zu erstellen, klicken Sie auf die Schaltfläche Neuer Steuersatz. Das Eingabeformular wird geöffnet. Tragen Sie dort alle Angaben zum neuen Steuerkennzeichen mit 16% MwSt. ein.


Falls Sie unsicher sein sollten, können Sie als Muster die Einstellungen des aktiven Steuerkennzeichens mit 19% anschauen.

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