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Trainerstammdaten: Automatische Änderung des Steuersatzes von 16% auf 19%

 

In diesem Artikel wird erklärt, was Sie bei der Erstellung von Trainerabrechnungen aus dem 2. Halbjahr 2020 beachten und welche Schritte Sie vornehmen müssen, wenn Sie in Ihrem SEMCO® die Trainer-Abrechnungsfunktionalität nutzen.

Was muss ich bei Trainerabrechnungen ab 2021 beachten,
wenn ich 2020 den 16%-Steuersatz angewendet habe?

Der Steuersatz, den Sie in den Trainerstammdaten hinterlegen, wird auf die Honorarrechnungen angewendet, sobald Sie oder Ihre Trainer diese erstellen. Die Änderung des Steuersatzes auf 19% wird sich demnach sofort auf alle Rückmeldungen auswirken, welche Sie ab dem Zeitpunkt dieser Steuersatzänderung abrechnen. Dies würde bedeuten, dass der 19%-Satz auch auf die Rückmeldungen aus dem 2. Halbjahr 2020 angewendet wird, obwohl sie eigentlich mit 16% abgerechnet werden sollen.

Lösung

Wir empfehlen Ihnen an dieser Stelle folgenden Lösungsansatz:

  1. Ändern Sie vorerst das Steuerkennzeichen in den Trainerstammdaten nicht, wenn dort 16% eingetragen ist.
  2. Stellen Sie sicher, dass bis spätestens zum 31.01.2021 alle Rückmeldungen bis einschließlich Dezember 2020 eingetragen, genehmigt und abgerechnet sind.
  3. Stellen Sie sicher, dass im Januar 2021 noch keine Rückmeldungen für den Abrechnungsmonat Januar genehmigt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass kein Trainer den Monat Januar 2021 vorzeitig abrechnen kann.
  4. Am 31.01.2021 wird unser Team für Sie die Steuerkennzeichen bei allen betroffenen Trainern von 16% auf 19% ändern. Dies geschieht über ein Ticket, welches wir bereits in Ihrem Namen eröffnet haben.

Ergebnis

  1. Die Rechnungen für Rückmeldungen des 2. Halbjahres werden wie gewünscht mit 16% abgerechnet.
  2. Die Rechnungen für Rückmeldungen ab dem 01. Januar 2021 werden wie gewünscht mit 19% abgerechnet.

ACHTUNG!

  • Eröffnen Sie ein Ticket, falls in Ihrem System besondere Regeln gelten und geändert werden müssen. Beispielsweise sind manche Kundensysteme so eingerichtet, dass Trainerabrechnungen automatisch generiert werden. Diese komplexeren Änderungen erfolgen dann durch unseren Support.
  • Im Prinzip handelt es sich hier um das gleiche Vorgehen, was Sie bereits im Juli 2020 vorgenommen haben.

 

Besonderheiten

In Ausnahmefällen kann es sein, dass eine Rückmeldung noch zum alten Steuersatz abgerechnet werden muss. Gehen Sie dann bitte wie folgt vor:

  1. Ändern Sie in den Trainerstammdaten den Steuersatz von 19% auf 16%.
  2. Erstellen Sie die Trainerabrechnung. Diese wird zum aktuell eingetragenen Steuersatz abgerechnet, demnach also zu 16%.
  3. Ändern Sie nun wieder in den Trainerstammdaten den Steuersatz auf 19% zurück, damit die neuen Rückmeldungen korrekt abgerechnet werden.

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