Anhebung des MwSt.-Satzes von 16% auf 19%
Die im Sommer vom Bundestag beschlossene Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5% endet ab dem 01. Januar 2021. Da die Steuerkennzeichen für 19% und 7% in Ihrem System bereits angelegt sind, sind dieses Mal keine besonderen Vorarbeiten notwendig. SEMCO®-Kunden, die eine Version 6.0 und neuer besitzen, können jedoch bei Bedarf folgende Anpassungen selbstständig vornehmen.
Änderung des bei der Rechnungsstellung vorgeschlagenen Steuerkennzeichens
Sie haben die Möglichkeit, unter dem Menüpunkt Unternehmensdaten ein Steuerkennzeichen zu definieren, welches standardmäßig bei der Stellung einer neuen Rechnung vorgeschlagen wird, sofern keine anderen Regeln wie Reverse Charge oder Nicht-EU-Land greifen. Falls Sie ein deutsches Unternehmen und mehrwertsteuerpflichtig sind, kann ab dem 01. Januar 2021 grundsätzlich wieder der 19% MwSt.-Satz eingestellt werden.
Vorgehen
- Unter Einstellungen öffnen Sie den Menüpunkt Unternehmensdaten und klicken auf Unternehmensdaten ändern.
- Im Bereich Buchungskreiseinstellungen wählen Sie unter Steuersatz (Vorbelegung) den Steuersatz 19% MwSt.
- Speichern Sie die vorgenommenen Änderungen.

Deaktivierung nicht mehr benötigter Steuerkennzeichen
Falls Sie ab Januar 2021 die bisherigen Steuerkennzeichen 16% und 5 % nicht mehr benötigen, können Sie diese einfach deaktivieren.
Vorgehen
- Unter Einstellungen öffnen Sie den Menüpunkt Steuersätze.
- In der entsprechenden Zeile klicken Sie auf Steuersatz bearbeiten.
- Im Bereich Details deaktivieren Sie das Feld Steuersatz ist aktiv.
- Speichern Sie die vorgenommenen Änderungen.
Weitere Hilfestellung bei Bedarf
Legen Sie bitte ein Ticket an, falls Sie eine ältere SEMCO®-Version als 6.0 und Änderungswünsche haben oder falls Ihr SEMCO® über kundenindividuelle Logiken zur automatischen Steuerkennzeichenermittlung verfügt, welche gemeinsam mit Ihnen in Ihr System eingebaut wurden. Unsere Support-Mitarbeiter werden sich Ihrer Anliegen annehmen.